Was die Satzung sagt…
§2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder.
Was unsere Vision ist…
Wir wollen die Vielfalt einheimischer Arten fördern und Ihnen Lebensräume schaffen. Dazu wollen wir das Erschaffen und Vernetzten von Biotopen fördern sowie das Erhalten von geschützten Räumen für die Natur. Gleichzeitig unterstützen wir Projekte die durch das Binden von CO² den Klimaschutz voranbringen.
Das Pachten und Erwerben von landwirtschaftlich unattraktiven Flächen soll zu neuen, langfristig geschützten Gebieten führen.
Was wir fördern…
In unseren Richtlinien zeigen wir auf, dass wir insbesondere regionale gemeinnützige Organisationen fördern, deren Projekte eine nennenswerte Wirkung im Sinne des Stiftungszwecks erzielen. Dabei übernimmt die Stiftung nur Sachkosten.